Wird man gekündigt oder wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert so droht die Arbeitslosigkeit. Erste Pflicht ist nunmehr, um seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden: Das „Arbeitslos melden“.
Arbeitslos melden
Arbeitslos melden muss man sich sobald man eine Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, d.h. darüber Bescheid weiß, dass er in naher Zukunft nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen wird. Das alles ist natürlich unabhängig von der Zeit, die das Arbeitsverhältnis danach noch besteht. Erfolgt das Arbeitslos melden nicht innerhalb kurzer Zeit nach Bekanntwerden, so kann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld kürzen.
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